Energiemanagement ISO 50001:2018
Die Bedeutung der Energie und vor allem die der Energiekosten ist in den letzten Jahren nicht nur für Privathaushalte sondern vor allem auch für Unternehmen drastisch gestiegen. Der Anteil der Energiekosten an den Gesamtkosten eines jeden Unternehmens und gerade eines Industrieunternehmens ist meist beträchtlich und wird noch weiter ansteigen. U.a. aus diesen Gründen ist es für produzierende Unternehmen umso wichtiger, Energien möglichst effizient einzusetzen.
- Aufbau und Einführung eines Energiemanagementsystems
- Vorbereitung auf eine Zertifizierung nach DIN EN ISO 50001
- Unterstützung bei der Erlangung des Spitzenausgleichs
- Durchführen von Energieaudits nach §§ 8 ff. EDL-G
- Energieeffizienzprojekten
ENERGIEMANAGEMENTSYSTEM UND ZERTIFIZIERUNG NACH DIN EN ISO 50001
Zum Aufbau und zur Einführung eines Energiemanagementsystems sowie zur Vorbereitung auf eine Zertifizierung nach DIN EN ISO 50001 beraten und unterstützen wir Unternehmen auf Basis unseres projektorientierten Vorgehens.
Dieses gliedert sich etwa wie folgt:
- IST-Analyse und Bestandsaufnahme
- Mitarbeiterinformation und –schulung
- Aufbau eines Energiecontrollings
- Festlegung der Energiepolitik und Energieziele
- Erstellung der Energiemanagementdokumentation
- Umsetzung des Energiemanagementsystem
- Internes Energieaudit
- Zertifizierung durch zugelassene Zertifizierungsgesellschaft
Erlangung des Spitzenausgleichs im als Unternehmen des produzierenden Gewerbes den sog. Spitzenausgleich nach §55 Energie- und Stromsteuergesetz zu bekommen, muss das Unternehmen seit 2013 ein Energiemanagementsystem gemäß DIN EN ISO 50001 oder EMAS nachweisen.
Kleine und mittlere Unternehmen (KMUs) müssen ein Energiemanagementsystem nach DIN 16247-1 oder ein alternatives System nach Anlage 2 Nr. 1 und 2 SpaEfV nachweisen.
Für Unternehmen, die diese Nachweise nicht erbringen können, bieten sich aktuell noch weitere Alternativen an:
- Die Abgabe einer schriftlichen Erklärung der Geschäftsführung hinsichtlich der künftigen Einführung eines Energiemanagementsystems nach DIN EN ISO 50001, EMAS oder Alternativsystem
- Die Benennung eines Energiebeauftragten nach § 5 Abs. 1 Nr. 3a der SpaEfV
- Die Erbringung eines Nachweis über den Beginn des Aufbaus eines Energiemanagementsystems und Erfüllung von speziellen Forderungen der DIN EN ISO 50001 bzw. EMAS
Diese Nachweise müssen durch akkreditierte Konformitätsbewertungsstellen testiert werden.
Eine positive Energiebilanz kann durchaus öffentlichkeitswirksam kommuniziert werden und befähigt Ihr Unternehmen dazu, neben der Kostenersparnis transparent am Markt zu agieren und positiv wahrgenommen zu werden.