Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz

Auch bekannt als Lieferkettengesetz (LKGS)

LIEFERKETTENSORGFALTSPFLICHTENGESETZ Grafik

Das Lieferkettengesetz tritt 2023 in Kraft: Was bedeutet dies für Ihr Unternehmen?

Das Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten (“Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz” oder kurz auch “Lieferkettengesetz”) tritt am 1. Januar 2023 in Kraft und stellt neue Anforderungen an Unternehmen.

Welche Unternehmen sind ab wann betroffen?

  • Das Lieferkettengesetz tritt zum 1. Januar 2023 in Kraft und verpflichtet zunächst Unternehmen mit in der Regel mehr als 3.000 Arbeitnehmenden und Sitz in Deutschland.
  • Ein Jahr später, zum 1. Januar 2024 wird der Anwendungskreis des Sorgfaltspflichtengesetzes dann auf alle Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden erweitert

Welche Unternehmen sind ab wann betroffen?

Da die Sorgfaltspflichten durch die betroffenen Unternehmen jedoch an Ihre Zulieferer weitergegeben werden, sind indirekt auch kleine und mittelgroße Unternehmen betroffen.

Welche Anforderungen formuliert das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz?

Die Bundesregierung erwartet von Unternehmen die Einführung eines Prozesses der unternehmerischen Sorgfalt mit Bezug auf die Achtung der Menschenrechte. Die Sorgfaltspflichten beziehen sich auf den eigenen Geschäftsbereich und auf unmittelbare Zulieferer. Für mittelbare Zulieferer gilt eine anlassbezogene Sorgfaltspflicht.

Was ist der politische Hintergrund?

Die im Gesetz definierten Sorgfaltspflichten leiten sich aus den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte ab. Sie sehen Staaten in der Verantwortung, Menschenrechte zu schützen, weisen jedoch ausdrücklich auch Unternehmen Verantwortung im Sinne einer menschenrechtlichen Sorgfalt zu.

Was sind die Kernelemente menschenrechtlicher Sorgfalt?
  • Einrichtung eines Risikomanagements
  • Verabschiedung einer Grundsatzerklärung zur Achtung der Menschenrechte
  • Die Verankerung von Präventionsmaßnahmen sowie das Ergreifen von Abhilfemaßnahmen
  • Die Einrichtung eines Beschwerdeverfahrens
  • Dokumentation und Berichterstattung

Wie soll das Gesetz durchgesetzt werden?

Das Gesetz sieht eine behördliche Überwachung mit Bußgeldern vor. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) wurde als zuständige Aufsichtsbehörde mit umfassenden Kompetenzen ausgestattet. Sofern ein Unternehmen die Zusammenarbeit verweigert, kann das BAFA ein Zwangsgeld von bis zu EUR 50.000 verhängen. Verstößt ein Unternehmen vorsätzlich oder fahrlässig gegen die vorgeschriebenen Sorgfaltspflichten, so kann das BAFA ein Bußgeld verhängen, dass sich am Gesamtumsatz des Unternehmens orientieren soll (bis zur 8 Mio. Euro oder 2% des Jahresumsatzes bei Unternehmen mit mehr als 400 Mio. Euro Umsatz). Auch kann das Unternehmen bei einem schweren Verstoß für bis zu drei Jahre von öffentlichen Ausschreibungen ausgeschlossen werden.

 

Sechs Schritte zu einem nachhaltigen Lieferkettenmanagement

Wie lassen sich internationale Liefer- und Warenströme nach sozialen und ökologischen Kriterien ausrichten und sich dadurch auch Risiken minimieren? Durch eine partnerschaftliche Lieferantenbasis und eine hohe Beschaffungsqualität kann zugleich die eigene Wettbewerbssituation verbessert werden.

  • Ausgangslage erfassen
  • Strategie und Erwartungshaltung an Lieferanten definieren
  • Maßnahmen festlegen
  • Umsetzung sicherstellen
  • Messen und Berichten
  • Strategien und Maßnahmen weiterentwickeln

Diese Schritte und Maßnahmen sollten stets als kontinuierlicher Prozess betrachtet werden; die Prozesse sind immer wieder kritisch zu bewerten und gegebenenfalls zu verbessern. Darüber hinaus gilt es, die Lieferanten und deren Bewertungsprozesse stetig weiterzuentwickeln.

 

 

Wir prüfen, ob Ihr Unternehmen unmittelbar oder mittelbar vom Lieferkettenschutzgesetzt betroffen ist, und unterstützen Sie bei der Prüfung und Sicherstellung der entsprechenden Anforderungen in Ihrer Lieferkette.