Lieferketten-sorgfaltspflichtengesetz (LkGS)

In unserer kostenlosen Info Session informieren wir Sie rund um das Thema Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkGS)

Das neue Lieferkettengesetz verpflichtet große Unternehmen, die Einhaltung von Arbeitnehmer- und Menschenrechten nicht nur im eigenen Unternehmen umzusetzen, sondern auch in der vorgelagerten Lieferkette sicherzustellen.

Wer als Lieferant – auch als kleineres Unternehmen – ein solches Großunternehmen beliefert, wird auf die Einhaltung der Sorgfaltspflichten in seinem Unternehmen und in seiner Lieferkette verpflichtet.

Erfahren Sie mehr in unserem Blogartikel zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz.

Termin

Auf Anfrage

Kostenlose Teilnahme

 

Info Session Inhalte

  • Welches Ziel verfolgt der Gesetzgeber mit dem LkGS?
  • Auf welche Unternehmen ist das Gesetz anwendbar und welche Unternehmen sind betroffen?
  • Was ist eine Lieferkette im Sinne des Gesetzes?
  • Welche konkreten Maßnahmen verlangt das Gesetz von den Unternehmen?
  • Welche Sanktionen drohen den Unternehmen bei Verstößen?
  • Was sind geschützte Rechtspositionen im Sinne des Gesetzes?
  • Offene Fragerunde

JETZT ANMELDEN!

Melden Sie sich hier für unsere kostenlose Info Session zum Thema Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkGS) an

13 + 7 =

Hinweise

Die Info Session wird mittels Microsoft Teams durchgeführt.
Sie benötigen für die Teilnahme:

  • Einen internetfähigen PC mit Mikrofon und Lautsprecher oder Headset
  • Einen stabilen und leistungsfähigen Zugang zum Internet

Unsere Kunden

Haben Sie Fragen? Schreiben Sie uns.

9 + 13 =