Lieferketten-sorgfaltspflichtengesetz (LkGS)

In unserer kostenlosen Info Session informieren wir Sie rund um das Thema Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkGS)

Das neue Lieferkettengesetz verpflichtet große Unternehmen, die Einhaltung von Arbeitnehmer- und Menschenrechten nicht nur im eigenen Unternehmen umzusetzen, sondern auch in der vorgelagerten Lieferkette sicherzustellen.

Wer als Lieferant – auch als kleineres Unternehmen – ein solches Großunternehmen beliefert, wird auf die Einhaltung der Sorgfaltspflichten in seinem Unternehmen und in seiner Lieferkette verpflichtet.

Erfahren Sie mehr in unserem Blogartikel zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz.

Termin

Donnerstag, 22.06.2023 (11:00 Uhr – 12:00 Uhr) 

Kostenlose Teilnahme

 

Info Session Inhalte

  • Welches Ziel verfolgt der Gesetzgeber mit dem LkGS?
  • Auf welche Unternehmen ist das Gesetz anwendbar und welche Unternehmen sind betroffen?
  • Was ist eine Lieferkette im Sinne des Gesetzes?
  • Welche konkreten Maßnahmen verlangt das Gesetz von den Unternehmen?
  • Welche Sanktionen drohen den Unternehmen bei Verstößen?
  • Was sind geschützte Rechtspositionen im Sinne des Gesetzes?
  • Offene Fragerunde

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Hinweise

Die Info Session wird mittels Microsoft Teams durchgeführt.
Sie benötigen für die Teilnahme:

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  • Einen stabilen und leistungsfähigen Zugang zum Internet

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